Allgemeine Bemerkungen (Rezepte)

Autor: admin | 02.07.2011 10:46 Uhr
Immer wieder gibt es Diskussionen mit Patienten bei der Ausstellung von Rezepten wegen gewünschter Pharmafirmen.
Nach den zur Zeit gängigen Richtlinien zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen sind die Apotheken verpflichtet, von den einzelnen Präparaten dasjenige herauszugeben, welches im Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und Pharmafirmen ausgehandelt worden ist.
Wir als Praxis haben darauf absolut keinen Einfluss. Nur bei nachgewiesener Unverträglichkeit kann ein Ersatzpräparat verordnet werden.

Ähnliches gilt für das "Quartalshopping".
Wir dürfen die Medikation für einen Patienten für ein Quartal verschreiben, mehr nicht.
In beiden Fällen gilt:
Wir machen die Gesetze und Vorschriften nicht, wir befolgen sie nur.
Im Prinzip kommt dieses jedoch allen zu Gute, da ansonsten die Mehrbelastungen für die Krankenkassen sich in höheren Zusatzbeiträgen für jeden Einzelnen (auch für die nicht Betroffenen) wiederfinden.


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