Fortbildungszertifikat bis 30.06.2014
Autor: admin | 21.07.2010 09:35 Uhr
Frau Dr.Heemann und Herr Dr.Backhaus haben das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer Westfalen-Lippe erhalten.Damit haben sie nachgewiesen, dass sie ihrer ärztlichen Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V nachgekommen sind. Das Fortbildungszertifikat ist bis zum 30.06.2014 gültig.